ANDRIS Hoch- und Tiefbau
Dr. Karl-Storz-Straße 28 | D-78532 Tuttlingen

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1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Bestellungen
Ihr Auftrag ist nur wirksam, wenn er von uns innerhalb eines Monats nach Eingang schriftlich bestätigt wird.

3. Änderungen
Änderungen der auszuführenden Leistungen sind bis zum Abruf der Anlieferung möglich. Das ursprüngliche Angebot wird dann hinfällig.

4. Vertragsform
Alle Verträge bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. Alle Abreden mit unseren Mitarbeitern sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder durch unsere Rapporte festgehalten werden.

5. Leistungsgegenstand
Die Leistung erfolgt nach Maßgabe der im Zeitpunkt der Ausführung geltenden Preise. (Baubeschreibung.) Geringfügige Änderungen und Abweichungen, Beschreibungen und Zeichnungen, auch in den Maßen, bleiben vorbehalten. Wasser und Strom sind bauseits zur Verfügung zu stellen und gehen zu Lasten des Auftragsgebers..

6. Ausführungsfrist
Der Ausführungstermin wird eingeplant, soweit nichts anderes vereinbart ist, sobald Sie die Leistung schriftlich abgerufen haben. Vereinbarte oder festgesetzte Ausführungstermine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten; sie gelten nicht als Fixtermine.

7. Transport
Werden Transporte des Materials und der Baugeräte vereinbarungsgemäß von uns übernommen, so erfolgt der Transport auf Ihre Kosten und unsere Gefahr. Vorbereitende Maßnahmen, die zur Ausführung der Leistung erforderlich sind und gegebenenfalls nicht auf der Baustelle erbracht werden, gehen ebenfalls zu Ihren Lasten.

8. Abnahme
Nach Erbringung der Leistung erfolgt eine Baubegehung der Vertragspartner. Eventuelle Einwände und Mängelrügen sind bei dieser Begehung zu protokollieren und gegenzuzeichnen. Wird diese Begehung nicht nach Fertigstellung verlangt, gilt die Leistung in vollem Umfang als erbracht und anerkannt.

9. Mängelrügen
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 1 Woche schriftlich anzuzeigen. Diese Frist beginnt im Zeitpunkt der Baubegehung. Soweit die Mängel zu diesem Zeitpunkt noch nicht offensichtlich sein sollten, beginnt die Frist mit dem Eintritt der Offensichtlichkeit. Die Mängel sind genau zu bezeichnen. Erforderlichenfalls sind die Mängel in eine Ihnen dafür übersandte Abbildung einzutragen. Für Mängel, die nicht nach Maßgabe dieser Bestimmungen geltend gemacht werden, entfallen alle Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche.

10. Preise
Alle Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist in Euro. Die vereinbarten Preise entsprechen dem Stande der Material-, Lohn- und sonstigen Kosten. Sollten diese Kosten bis zur Lieferung, soweit eine Lieferung nicht innerhalb von 1 Monaten nach Vertragsabschluß erfolgt ist, steigen, so dass unsere Preise nach Maßgabe der Kostensteigerung erhöht werden, sind stattdessen die im Zeitpunkt der Lieferung geltenden und nach Maßgabe der Kostensteigerung erhöhten Listenpreise ausschlaggebend. Preiserhöhungen werden wir in geschäftsüblicher Weise vorher ankündigen.

11. Zahlung
Die Zahlungen sind, falls nichts anderes vereinbart ist, zu den vereinbarten Zeitpunkten ohne Abzug in bar oder auf eines unser Geschäftskonten unabhängig vom Eingang der Lieferung und ohne Rücksicht auf die zeitliche Durchführung etwa übernommener Montagearbeiten zu leisten.

12. Zahlungsverzug
Bleiben Sie mit den vereinbarten Zahlungen im Rückstand, so haben Sie ab Verzug die rückständigen Beträge mit 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Kommen Sie mit einem höheren Betrag als 10% des Preises in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ohne dass es einer Nachfristsetzung und einer Androhung im Sinne des §326 Abs. 1 BGB bedarf.

13. Eigentumsvorbehalt
Das gelieferte Material ist bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei allen Bauleistungen einschließlich Montage gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B) in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird.

Andere Vertragsbedingungen, die vom Vorstehenden abweichen und von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind, haben keine Gültigkeit.

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Tuttlingen.